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Fristlose Kündigung

409 Byte hinzugefügt, 18:26, 20. Apr. 2015
/* fristlose Kündigung - wichtiger Grund */
== '''fristlose Kündigung - wichtiger Grund''' ==
 
 
 
== '''fristlose Kündigung - Begründung der Kündigung auf Verlangen''' ==
 
Normalerweise muss eine Kündigung nicht begründet werden; die Kündigungsgründe müssen erst beim Arbeitsgericht offengelegt werden, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt.
 
Bei der fristlosen Kündigung muss die Kündigung auf Verlangen des Arbeitnehmers unverzüglich schriftlich begründet werden, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB.
== '''fristlose Kündigung - Frist''' ==
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