Änderungen
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
2. Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;
(...)
9. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
Ausserdem gehört die Untersuchung der Hitzebelastung am Arbeitsplatz auch zu einer sorgfältigen Gefährdungsanalyse [https://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/topics/mutterschutz/gefaehrdungsbeurteilung-als-checkliste]
'''§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchGBeurteilung der Arbeitsbedingungen'''
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.