Änderungen
== '''Frist für die Klage gegen den Bescheid''' ==
Gegen den Widerspruchsbescheid der Deutschen Rentenversicherungb kann innerhalb einer Frist von einem Monat sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Dadurch kann es zu zwei Verfahren an verschiedenen Sozialgerichten kommen. Das zuerst eingereichte Verfahren "führt", das später anhängig gemachte Verfahren wird in der Regel zum Ruhen gebracht. Je nach regionaler Rechtsprechung ist aus taktischen Gründen zu überlegen, welches Verfahren durchgeführt wird. Die Verfahren sind auch bei den Kosten unterschiedlich.
== '''Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich?''' ==