Änderungen
/* Scheinselbständigkeit: Kriterien */
Seit 2003 gilt daher wieder, dass die Sozialversicherungsträger die volle Beweislast für das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tragen. Allerdings treffen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung.
Im November 2015 hat das BMAS einen Referentenentwurf vorgelegt, in dem in einem neuen § 611a BGB wieder Kriterien bzw. ein Kriterienkatalog eine Rolle spielen sollen (siehe dazu oben).
== '''Scheinselbständigkeit, Clearingsstelle der DRV und Statusfeststellungsverfahren''' ==