Änderungen
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - Stand 20152016''' ==
Die nachfolgenden Ausführungen zum sozialversicherungsrechtlichen Status des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen beruhen auf dem Rechststand Januar 2016 und werden regelmäßig vom Autor - einem auf das Thema nachweislich spezialisierten Rechtsanwalt - aktualisiert. Diese Seite wurde bisher 1721.251 359 mal(Stand Ende Januar 2016) abgerufen.
Die Ausführungen betreffen Selbständige, die als freier Mitarbeiter, Honorarkraft, Freelancer, Subunternehmer bzw. Selbständiger mit im wesentlichen nur einem Auftragnehmer tätig sind und keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (Solo-Selbständige).