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Scheinselbständigkeit

226 Byte hinzugefügt, 21:25, 25. Jan. 2016
== '''Scheinselbständigkeit - Gesetz''' ==
Ein eigenes Gesetz zur Scheinselbständigkeit (Scheinselbständigkeitsgesetz) gibt es nicht. Die Abgrenzung von sozialversicherungsfreier selbständiger Beschäftigung und sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung ist seit jeher - jedenfalls die sozialversicherungsrechtliche Seite - im SGB IV geregelt. Allerdings gibt es mehrere Gesetze, in denen der sozialversicherungsrechtliche Tatbestand der Scheinselbständigkeit geregelt wurde.
1999 wurde nach einer politischen Diskussion um die Zunahme von Scheinselbständigkeit zunächst das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 beschlossen.
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