Änderungen
== '''Folge / Nachzahlung Rentenbeiträge''' ==
Folge einer Feststellung der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit ist die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die Dauer der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit, maximal bis zu fünf Jahren, da die Nachforderung binnen vier Jahren verjährt. Die Nachzahlung kann über 30.000 Euro betragen. Vermeiden lässt sich eine Nachzahlung regelmäßig nur durch eine frühe, kompetente Beratung.
== '''Folge / Säumniszuschläge für arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==