Änderungen
Seit 1999 gibt es für die Klärung der Frage, ob eine Beschäftigung selbständig und damit nicht sozialversicherungspflichtig oder nichtselbständig als abhängig Beschäftigte und damit sozialversicherungspflichtig ist, ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Auftraggeber wie Auftragnehmer können dieses Verfahren einleiten, oder beide gemeinsam. Belohnt wird die Einleitung mit der Sozialversicherungsfreiheit während der Dauer der Klärung durch das Statusfeststellungsverfahren.
Gegen den Bescheid kann nur binnen eines Monats Widerspruch http://www.widerspruch.tv/ eingelegt werden.
http://www.lexisnexis.de/downloads/scheins.pdf
== '''Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV für Geschäftsführer und Familienangehörige''' ==
Das Statusfeststellungsverfahren bei der Einstellung von Geschäftsführern und Familienangehörigen ist anders als das Anfrageverfahren bei Selbständigen / Arbeitnehmern zwingend durchzuführen.
• Rundschreiben der Spitzenorganisationen vom 5.7.2005 inklusive der Anlage 1-4
• Gemeinsame Grundsätze der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 11.11.2004
• Anlage 1: Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen (Ehegatten/ Lebenspartner) im Rahmen eines Anfrageverfahrens gemäß § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV
• Anlage 2: Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen eines Anfrageverfahrens gemäß § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV