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Statusfeststellungsverfahren

53 Byte hinzugefügt, 23:17, 7. Apr. 2012
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
 
== '''Ablauf des Statusfeststellungsverfahren''' ==
Die Durchführung der Statusprüfung erfolgt nach den Regeln, die die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung beraten haben und die als Ergebnis in einem Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zusammengefasst sind (Rundschreiben zum Statusfeststellungsverfahren von GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN, DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN, BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG vom 13. April 2010).
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