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/* Betriebsratsschulung / Betriebsräteseminar */
== '''Betriebsratsschulung / Betriebsräteseminar''' ==
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf bezahlte Freistellung bzw. bezahlte Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Schulungen, wenn diese Kenntnisse vermitteln, die für die Betriebsratstätigkeit erforderlich sind. Ausserdem können sich Betriebsratsmitglieder je Amtsperiode nach § 37 Abs. 7 BetrVG für drei Wochen bei "geeigneten" Schulungen anmelden, erstmals gewählte Betriebsräte sogar für vier Wochen.
== '''Erforderliche Seminare nach § 37 Absatz 6 BetrVG''' ==