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/* Grundschulung zum Betriebsverfassungsrecht */
Grundschulungen sind Betriebsratsschulungen [http://www.betriebsratsschulungen.de/], die die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht [http://www.betriebsverfassungsrecht.de] (bei Betriebsratsmitgliedern [http://www.betriebsratsmitglied.de]) im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zum Ziel haben. Grundschulungen sind abzugrenzen von Spezialschulungen [http://www.spezialschulung.de], die im Hinblick auf die Erforderlichkeit eine nähere Begründung vom Betriebsrat erfordern.
== '''Grundschulung und Spezialschulung''' ==
Für neugewählte Betriebsräte ist es neben der Unterscheidung “geeigneter” und “erforderlicher” Seminare wichtig, die Unterscheidung zwischen Grundlagenschulungen und Spezialschulungen zu kennen.
Aus der generellen Notwendigkeit solcher Schulungen folgt jedoch nicht ohne weiteres deren Erforderlichkeit für das zu entsendende Betriebsratsmitglied. Vielmehr ist entscheidend, ob dieses über derartige Grundkenntnisse verfügt oder ob es aufgrund fehlender Kenntnisse einer solchen noch bedarf. Für den Schulungsbereich ist daher anerkannt, daß die Erforderlichkeit der Schulung nicht identisch sein muß mit der Erforderlichkeit der Schulung im Einzelfall (BAG Beschluß vom 16.10.86, aaO, zu II 2 c bb der Gründe; zuletzt BAG vom 25.01.95
Aktenzeichen 7 ABR 37/94).
== '''Einzelne Grundschulungen''' ==