Änderungen
'''Personalratsmitglieder & Co.: Arbeitnehmervertreter im Personalvertretungsrecht'''
'''Schwerbehindertenvertreter'''
§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG: Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates. Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.
'''Gleichstellungsbeauftragte'''
Die ordentliche Kündigung von Gleichstellungsbeauftragten ist während der Amtszeit bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung unzulässig (§§ 18 Abs. 5 S. 3 BGleiG, 15 Abs. 2 KSchG). Nach landesgesetzlichen Vorschriften kann für Gleichstellungsbeauftragte ein darüber hinausgehender besonderer Kündigungsschutz bestehen.
'''Betriebsbeauftragte'''
§ 55 Abs. 3 KrW-/AbfG: "Auf das Verhältnis zwischen dem zur Bestellung Verpflichteten und dem Abfallbeauftragten finden die §§ 55 bis 58 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechende Anwendung."
Störfallbeauftragte: § 58 d BImSchG
'''Betriebsärzte'''
'''Fachkräfte für Arbeitssicherheit'''
'''Politische Mandatsträger'''
Auch Auszubildende sind gemäß § 22 II Nr. 1 BBiG nach Ablauf der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund kündbar, genießén also den gleichen Kündigungsschutz wie tarifliche "Unkündbare".
'''Ehrenamtliche Richter'''
§§ 26 ArbGG, 20 SGG
'''Wehrdienst'''
§ 2 ArbPlSchG:
'''Zivilschutzhelfer'''
§ 9 Abs. 2 ZivSchG:
'''Strahlenschutzverantwortliche'''
§ 29 Abs. 1, 30 Abs. 4 StrlSchutzVO, 5 Abs. 1, 14 Abs. 4 RöntgenVO:
'''Gefahrgutbeauftragte'''
§ 4 Abs. 2 GbV:
'''Tierschutzbeauftragte'''
§ 8 b Abs. 1 S. 1, Abs. 6 S. 2 TierSch:
'''Bergmannsversorgungsschein-Inhaber'''
§§ 10 Abs. 1 S. 1 BVSG NW, 11 Abs. 1 S. 1 BVSG-Sld.:
== '''Wichtige Urteile zum Thema Unkündbarkeit''' ==
== '''Angebote zur Unkündbarkeit''' ==
Eine - allerdings kostenpflichtige - Beratung per Telefon oder Skype [http://www.felser.de/sofortkontakt/telefonberatung/] können Sie jederzeit bei Rechtsanwalt Michael W. Felser vereinbaren. Infos zu den Kosten einer [[Erstberatung]].
== '''Weblinks''' ==
Kündigung - was tun? Ein Ratgeber von Arbeitsrichterin Lore Seidel und Rechtsanwalt Felser [http://www.juracity.de/buch-juracity-de/buch/kuendigung-was-tun/index.html]
== '''Interviews''' ==