Änderungen
/* Transfersozialplan */
== '''Transfersozialplan''' ==
Der Transfersozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Unterstützung des Transfers der Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung regelt. Im Vordergrund steht u. a. die Verwendung von Sozialplanmitteln für Maßnahmen zur Unter-stützung der Integration der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Geschäftsanweisungen Transferleistungen (§§ 110, 111 und 134 SGB III) - gültig ab 1. April 2012 –
== '''Rechtsgrundlagen zum Transfersozialplan''' ==