Änderungen
Die Seite wurde neu angelegt: „Die Düsseldorfer Tabelle dient zur Berechnung des Kindesunterhalts in erster Linie bei minderjährigen Kindern. Sie wird derzeit immer im Januar eines jeden J…“
Die Düsseldorfer Tabelle dient zur Berechnung des Kindesunterhalts in erster Linie bei minderjährigen Kindern. Sie wird derzeit immer im Januar eines jeden Jahres neu erstellt und die Unterhaltssätze angepasst. Die Tabelle sieht insgesamt 10 verschiedene Einkommensgruppen vor und 4 Altersstufen. Die Tabelle ist auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf (aktuell: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/index.php) abrufbar. Dort finden sich die sog. Anmerkungen zu der Tabelle, die für die richtige Benutzung der Tabelle bedeutsam sind und viele weitere Einzelheiten für die richtige Unterhaltsberechnung beinhaltet.
<hr/>
[http://www.felser.de/die-kanzlei/ihr-anwalt-ihre-anwaeltin/rechtsanwaeltin-eva-gerz/ Eva Gerz]<br/>
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht<br/>
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte<br/>
<hr/>
[http://www.felser.de/die-kanzlei/ihr-anwalt-ihre-anwaeltin/rechtsanwaeltin-eva-gerz/ Eva Gerz]<br/>
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht<br/>
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte<br/>