Änderungen
Trennung
,Gemäß § 1629 Abs. 2, 3 BGB kann der Elternteil, in dessen Obhut sich die Kinder befinden, während des Getrenntlebens Unterhaltsansprüche gemeinsamer Kinder gegen den anderen Ehepartner geltend machen.
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[http://www.felser.de/die-kanzlei/ihr-anwalt-ihre-anwaeltin/rechtsanwaeltin-eva-gerz/ Eva Gerz]<br/>
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht<br/>
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte<br/>