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Kündigungsfristen

350 Byte hinzugefügt, 15:59, 3. Dez. 2014
/* Kündigungsfristen im Arbeitsrecht */
Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist im Arbeitsrecht an die Einhaltung bestimmter Fristen Kündigungsfristen gebunden. Sie Diese müssen meistens, aber nicht immer sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer bei der Kündigung beachtet werden. Die jeweils gültigen Kündigungsfristen können sich aus dem einschlägigen Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz ergeben. Dabei sind die Kündigungsfristen nach dem Gesetz regelmäßig nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Die gesetzlichen Kündigungsfristen muß der Arbeitgeber beachten, für den Arbeitnehmer gilt nach dem Gesetz die kurze Grundkündigungsfrist. Der Arbeitsvertrag kann aber vorsehen, dass die längeren Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten. Auch die tarifvertraglichen Kündigungsfristen sind meistens nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Sie müssen meistens von beiden Seiten beachtet werden. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden, daß die gesamte Beschäftigungsdauer bei der Kündigungsfrist - anders als im deutschen Gesetz (§ 622 BGB) vorgesehen - mitberechnet werden muß. Die in § 622 BGB vorgesehene Nichtberücksichtigung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr stellt nach diesem Urteil eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer wegen des Alters dar.
== ''' Kündigungsfrist für Kündigung durch den Arbeitnehmer ''' ==
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