Deutscher Familiengerichtstag
Aus Rechtsanwälte Felser - Rechtslexikon
Der Familiengerichtstag ist ein eingetragener Verein. Alle 2 Jahre findet der Deutsche Familiengerichtstag statt. Wesentliche Aufgabe des Familiengerichtstags ist die Auswertung der Anwendung familienrechtlicher Gesetze und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der derzeitigen Gesetzeslage. So hat der Familiengerichtstag z.B. bedeutungsvolle Arbeit für die Reform des Unterhaltsrechts 2008 geleistet und die Neuregelung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs zum 1.9.2009.
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte