Ehevertrag
Aus Rechtsanwälte Felser - Rechtslexikon
Mit einem notariellen Ehevertrag wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen. Statt der Zugewinngemeinschaft kann die Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. Als Ehevertrag wird im Alltagssprachgebrauch auch eine sog. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet. Häufig enthalten solche Verträge Vereinbarungen bezüglich des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs. Ebenfalls häufig sind Regelungen über den Hausrat oder die Aufteilung gemeinsamen Vermögens.
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte