Privatisierung

Aus Rechtsanwälte Felser - Rechtslexikon
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Begriff Privatisierung umfasst verschiedene Formen der Aufgabenübertragung durch die öffentliche Hand.

So ist eine formale Privatisierung oder Organisationsprivatisierung eine reine Rechtsformänderung durch Gründung von Eigen- oder Beteiligungsgesellschaften ohne Beteiligung Privater. Gründe für eine Organisationsprivatisierung können steuerliche, haushaltsrechtliche, finanzielle und personalpolitische Aspekte sein. Diese Form der Privatisierung findet vor allem im Nahverkehrsbereich statt.

Bei der materiellen Aufgabenprivatisierung erfolgt dagegen eine volle Übertragung der Aufgabe auf einen privaten Aufgabenträger.

Bei der Produktionsprivatisierung bedient sich die öffentliche Hand zur Erledigung einer Aufgabe Privater ohne die Verantwortung für die Aufgabe abzugeben. Der Private übernimmt als "Verwaltungshelfer" nur die technische Durchführung (z.B. durch einen Betriebsführungsvertrag). Diese Form findet insbesondere im Bereich der Abfallentsorgung und Wasserwirtschaft Anwendung.

Für Personalräte und Gewerkschaften stellen Privatisierungsvorhaben eine große Herausforderung dar. Die Personalvertretungsgesetze sehen dabei - auch wegen der Rechtsprechung des BVerfG zur demokratische Legitimationskette - nur schwache Beteiligungsrechte vor.

Häufig werden die Folgen für die Beschäftigten und die Arbeitnehmervertretungen in einem Personalüberleitungsvertrag geregelt.

>> Linktipps:

http://www.privatisierung.de