Transfersozialplan

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Transfersozialplan

Der Transfersozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Unterstützung des Transfers der Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung regelt. Im Vordergrund steht u. a. die Verwendung von Sozialplanmitteln für Maßnahmen zur Unter-stützung der Integration der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Geschäftsanweisungen Transferleistungen (§§ 110, 111 und 134 SGB III) - gültig ab 1. April 2012 –

Im Gegensatz zum > Interessenausgleich ist der Transfersozialplan über Einigungsstelle erzwingbar. Der Sozialplan hat die Maßnahmen zur Milderung der durch die Restrukturierung entstehenden Nachteile zum Gegenstand (Abfindungen, Transferleistungen), § 112 BetrVG.

Der Transfersozialplan ist eine besondere Form des Sozialplans, bei der nicht die Abfindung, sondern die Beschäftigungsförderung im Vordergrund steht. Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung des Transfersozialplans, er ist im Grund genommen ebenfalls in den §§ 111 ff. BetrVG, insbesondere § 112 und 112 a BetrVG geregelt. Durch § 112 Abs. 5 Nr. 2 a BetrVG wird die Einigungsstelle bei Herbeiführung eines Sozialplanes verpflichtet, insbesondere die im SGB III vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Daneben spielen für den Betriebsrat die Beschäftigungsförderungs- und Beschäftigungssicherungsrechte in den §§ 92 a BetrVG und 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG eine wichtige Rolle.

Rechtsgrundlagen zum Transfersozialplan

§ 112 BetrVG § 80 BetrVG § 92 a BetrVG § 110 SGB III § 111 SGB III


Beteiligungsrechte / Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Transfersoziaplan

Dem Betriebsrat stehen die vollen Beteiligungsrechte nach den §§ 111 ff. BetrVG auch beim Transfersozialplan zu. Auch die Entscheidung ob ein "Abfindungssozialplan" oder ein Transfersozialplan vereinbart wird und wie dieser ausgestaltet wird, unterliegt der vollen, erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats (oder Gesamtbetriebsrats / seltener des Konzernbetriebsrats). Lediglich die Einigungsstelle wird gesetzlich verpflichtet, die Transferleistungen zu berücksichtigen, sie kann aber davon absehen, wenn die Beteiligten, also Betriebsrat und Unternehmen keinen Transfersozialplan mit Inanspruchnahme von Transferleistungen wollen.

Muster eines Transfersozialplans

Inhalte eines Transfersozialplans via Netzwerk Beschäftigtentransfer (BA)[1]

Urteile / Beschlüsse zum Transfersozialplan

Zu den ab 1.4.2012 geltenden Neuregelungen liegen naturgemäß noch keine aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder Verwaltungsgerichte vor. Wir halten Sie aber auf dem Laufenden.

Informationsmaterial zum Thema Transferleistungen / Transfersozialplan

(1) Foliensatz der Bundesagentur für Arbeit zu den Änderungen bei den Transferleistungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in 2012 [2]

(2) Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu den ab 1. April 2012 geltenden Regelungen für Transferleistungen [[3]]

(3) Geschäftsanweisungen Transferleistungen (§§ 110, 111 und 134 SGB III) der Bundesagentur für Arbeit (Stand Februar 2012)- gültig ab 1. April 2012 [4].

(4) Erläuterungen des BMAS zu Transferleistungen 2012 [5]

(5) Aktualisierter Beitrag in Wikipedia zum Thema "Transfergesellschaft" [6]

(6) Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen gemäß § 110 SGB III [[7]]

(6) Antragsformular Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen - § 110 SGB III - Abrechnungsliste [[8]]

Betriebsratsschulungen und Seminare zu Transferleistungen / Transfersozialplan 2012

Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser bieten Seminare und Schulungen für Betriebsrat, Gesamtberiebsrat und Konzernbetriebsrat zum Thema "Informationsrechte, Beratungsrechte, Überwachungsrechte und Mitbestimmungsrechte bei Transferleistungen nach §§ 110 ff. SGB III" an. Teilnehmer müssen für eine eintägige Schulung mit einem Seminarbeitrag von 250 Euro zzgl. Mwst. rechnen. Es ist eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers / der Dienststelle erforderlich. Auskünfte und aktuelle Seminartermine unter 02232/945040-14.

Informationsmaterial zum Thema Transferleistungen und Transfersozialplan

(1) Foliensatz der Bundesagentur für Arbeit zu den Änderungen bei den Transferleistungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in 2012 [9]

(2) Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu den ab 1. April 2012 geltenden Regelungen für Transferleistungen [[10]]

(3) Geschäftsanweisungen Transferleistungen (§§ 110, 111 und 134 SGB III) der Bundesagentur für Arbeit (Stand Februar 2012)- gültig ab 1. April 2012 [11].

(4) Erläuterungen des BMAS zu Transferleistungen 2012 [12]

(5) Aktualisierter Beitrag in Wikipedia zum Thema "Transfergesellschaft" [13]

(6) Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen gemäß § 110 SGB III [[14]]

(6) Antragsformular Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen - § 110 SGB III - Abrechnungsliste [[15]]

Betriebsratsschulungen und Seminare zu Transfergesellschaft und Transferagentur 2012

Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser bieten Seminare und Schulungen für Betriebsrat, Gesamtberiebsrat und Konzernbetriebsrat zum Thema "Informationsrechte, Überwachungsrechte und Mitbestimmungsrechte bei Transferleistungen nach §§ 110 ff. SGB III" an. Teilnehmer müssen für eine eintägige Schulung mit einem Seminarbeitrag von 250 Euro zzgl. Mwst. rechnen. Es ist eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers / der Dienststelle erforderlich. Auskünfte und aktuelle Seminartermine unter 02232/945040-14.

Interviews

Wirtschaftswoche vom 13.03.2012: Transfergesellschaften: Mitarbeiter bequem loswerden. Sie sind ebenso nützlich wie umstritten: Transfergesellschaften sollen in der Schlecker-Pleite den Angestellten die Arbeitslosigkeit ersparen.Ein Beitrag von von Harald Schumacher und Henryk Hielscher mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [16]

Fachbeiträge zum Thema Betriebsrat und Krise

2009 | Michael Felser | Beitrag | “Was muss der Betriebsrat zur Betriebsratsanhörung vor einer Kündigung wissen?” | AiB 2009 Heft 11, Seite 634 - 637,

2009 | Michael Felser | Axel Willmann | Beitrag | “Betriebsrat als Krisenmanager - gefragt wie selten! Zwangsurlaub und Kurzarbeit” | AiB 2009 Heft 3, Seite 161 ff.

2009 | Michael Felser | Beitrag | “Betriebsratsanhörung bei Kündigungen” | Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) 2009 Heft 1, Seite 41 - 43

2006 | Michael Felser | Beitrag | Der goldene Handschlag - Neues und Bekanntes zur Abfindung | AiB 2006, Seite 346-349

2006 | Michael Felser | Beitrag | Suspendierung von Arbeitnehmern | AiB 2006, Seite 74-82

2006 | Michael Felser | Beitrag | Beschlussfassung leicht gemacht | AiB 2006, Seite 280-283

2005 | Michael Felser | Beitrag | Die Anhörung des Betriebsrats | AiB 2005, Seite 409-412

2004 | Michael Felser | Beitrag | Arbeitsentgelt in der Insolvenz | AiB 2004, Seite 427-431

2004 | Michael Felser | Aufsatz | Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Kündigung | AiB 2004, Seite 30-39

Weblinks

(1) Transfersozialplan.de | Juracity-Portal rund um das Thema Transfersozialplan. [17]

(2) Transfergesellschaften.de | Juracity-Portal rund um das Thema Transfergesellschaften. [18]

(3) Transfersozialplan, Transferagentur und Transfergesellschaft, ein Blogbeitrag von Juracity - Recht für Alle! [19]

(3) Auszug aus dem Ratgeber | Rechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung | Bund-Verlag | geschrieben von Rechtsanwalt Michael W. Felser

(4) Betriebsverfassungsgesetz.de | Juracity-Portal für den Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied, mit Forum.[20]

(5) Einigungsstelle.de | Juracity-Portal rund um die Einigungsstelle und Einigungsstellenvorsitzende.[21]

(6) Sozialpan.de | Juracity-Portal rund um das wichtige Thema Sozialplan, Betriebsänderung und Interessenausgleich.[22]

(7) Arbeitsrecht.de | Arbeitsrechtsportal des Bund-Verlags.[23]

(8) Betriebsratsschulungen.de | Juracity-Portal rund um das Thema Betriebsratsschulung / Betriebsräteseminar.[24]

(7) Betriebsratswahl.tv | Juracity-Portal rund um das Thema Betriebswahlen / Betriebsratswahl 2014.[25]

Autor

Michael W. Felser, der als Jurastudent mehrere Jahre Betriebsratsmitglied und Betriebsratsvorsitzender eines 5-köpfigen Betriebsrats war, ist der auf Betriebsverfassungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [26]. Er ist Autor einiger für den Betriebsrat nützlichen Veröffentlichungen und beatwortet als Experte in der Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" (Beilage AiB Plus) regelmäßig Fragen von Betriebsräten. Rechtsanwalt Felser berät und vertritt zahlreiche Betriebsratsgremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat)und größtenteils seit Jahren sachkundig und engagiert, aussergerichtlich in Verhandlungen und bei Betriebsvereinbarungen (auch als Sachverständiger), in der Einigungsstelle und vor dem Arbeitsgericht. Er hat Erfahrungen mit Transfersozialplänen, Transfergesellschaften und Transferagenturen. Referenzen finden Sie unter Empfehlungen auf unserer Kanzleiwebseite. Seine langjährigen Erfahrungen aus der Betriebsratsarbeit und der Tätigkeit als Anwalt und Sachverständiger gibt er ale Referent in Inhouse-Schulungen und auf Seminaren und Schulungen verschiedener Veranstalter an Betriebsratsmitglieder weiter.