Betriebsratswahl: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Dezember 2012, 23:50 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Betriebsratswahl
Alle (vier) Jahre wieder, wählen die Beschäftigten in den Betrieben sich einen Betriebsrat, der sie als Belegschaft vertreten soll. Die Betriebsratswahlen 2010 finden in der Zeit vom 1. März 2014 bis zum 31. Mai 2014 statt. Die gesetzlichen Regeln für die Wahl des Betriebsrats finden sich in den §§ 1 bis 20 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der dazu erlassenen Wahlordnung zum BetrVG.
Ablauf der Betriebsratswahl
Die Wahl beginnt mit Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands (in Betrieben ohne Betriebsrat). Der Wahlvorstand und schließlich auch der Betriebsrat kann in kleinen Betrieben auch in einem vereinfachten Verfahren gewählt werden.
Der Wahlvorstand muss die Betriebsratswahl unverzüglich einleiten, in dem er eine Liste der Wahlberechtigten erstellt, die sog. Wählerliste. Wahlberechtigt können Leiharbeitnehmer sein, nicht aber leitende Angestellte. Um die Wählerliste erstellen zu können, muss der Arbeitgeber dem Wahlvorstand die nötigen Angaben liefern. Tut der Arbeitgeber das nicht, kann der Wahlvorstand eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Wählerliste muss bis zum Wahltag aktuell gehalten werden.
Die Belegschaft wird über den Ablauf der Betriebsratswahl durch ein Wahlausschreiben informiert, dass der Wahlvorstand für alle zugänglich bekanntmachen muss. Die Beschäftigten können Wahlvorschläge mit Kandidaten (Wahlbewerber) machen, die der Wahlvorstand prüft. Diese müssen von Unterstützern unterzeichnet sein. Sind die Wahlvorschläge ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht, kommen die Listen oder Bewerber auf den Stimmzettel.
Am Wahltag werden dann im Wahllokal die Stimmen abgegeben. Es ist auch eine schriftliche Stimmabgabe möglich. Nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Wahlvorstand die auf die Listen oder Bewerber abgegebenen Stimmen aus und gibt diese bekannt.
Anfechtung der Betriebsratswahl
Die Wahl kann bis zu 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Im Rahmen einer Wahlanfechtung prüft das Arbeitsgericht, ob bei der Betriebsratswahl Fehler gemacht wurden und ob diese das Wahlergebnis beeinflussen konnten.
Anfechtungsberechtigt sind der Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer.
Ein Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl wegen Wahlmängeln durch einstweilige Verfügung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, also bei einer Nichtigkeit der Wahl.
Erstmalige Betriebsratsgründung
Besondere Probleme bereitet den Initiatoren die Neugründung eines Betriebsrats gegen den Widerstand des Arbeitgeber. Häufig scheitert das gesetzlich gewollte Anliegen wegen vermeidbarer Fehler und der falschen Einschätzung der Haltung des Arbeitgebers. Die Betriebsratsgründung soll daher auf einer eigenen Seite behandelt werden.
Weblinks
(1) Sonderseiten des Bund Verlags zur Betriebsratswahl 2010 unter Betriebsratswahl2010.de [[1]] mit Comics von Alf und Texten von Rechtsanwalt Felser (Surftipp in VER.DI NEWS 11 | 22. AUGUST 2009 Seite 6 [2])
(2) Seiten des Autors zu den Betriebsratswahlen unter Betriebsratswahl.tv [3]
Interviews
(1) Video auf Bund.TV (Youtube) zur Betriebsratswahl 2010 mit Interview Rechtsanwalt Felser.
(2) Arbeitsrecht im Betrieb online: "Worauf bei der erstmaligen Wahl des Betriebsrats zu achten ist" Interview von Rechtsanwalt Michael W. Felser durch die AiB-Redakteurin Eva Maria Stopkotte. (17.09.2009)
(3) Verdi Publik Mai 2006: "Mit Tricks gegen die Betriebsratswahlen", ein Beitrag von Andreas Skrowonek mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser
Fachbuch
Rechtsanwalt Felser hat neben zahlreichen Aufsätzen in der Betriebsrätezeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" auch für den Betriebsrat wichtige Bücher geschrieben. In dem gemeinsam mit Dr. Bernd Roos geschriebenen Handbuch "Rechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung" finden Betriebsratsmitglieder und Betriebsratsvorsitzende Tipps und praxisorientierte Hinweise, die auf den Erfahrungen von Anwalt Felser als Betriebsrat und Berater vieler Betriebsräte beruhen. Auch wenn der Ratgeber aus dem Jahr 2000 stammt, ist es auch heute noch von großem Nutzen, wie auch das Landesarbeitsgericht Berlin fand:
"„Bei dem Fachbuch Felser & Roos, „Rechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung“, handelt es sich um ein erforderliches Sachmittel nach § 40 BetrVG. Denn es vermittelt dem Betriebsrat Kenntnisse, die er für seine Betriebsratstätigkeit benötigt. Auf das dem Betriebsratsvorsitzenden in der Schulung zur Verfügung gestellte Skript kann der Betriebsrat als Gremium nicht verwiesen werden. Unstreitig umfasst dieses Skript lediglich 40 Seiten, hat also eine ganz andere Zielrichtung als ein ausführliches Buch. Mit einem solchen Skript soll in der Regel dem Teilnehmer einer Schulungsveranstaltung das Zuhören und die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung erleichtert werden. Hingegen dient ein ausführliches Fachbuch der Vertiefung der notwendigen Kenntnisse. Unschädlich war, dass dieses Buch bereits im Jahre 2000 herausgegeben worden ist. Die Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes seit diesem Zeitpunkt betreffen nicht maßgeblich die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und insbesondere nicht ihre Durchsetzung. Zur Vermittlung dieser Kenntnisse ist auch ein Werk aus dem Jahre 2000 geeignet.”
so Landesarbeitsgericht Berlin vom 01.03.2005 - Aktenzeichen: 7 TaBV 2220/04
Michael Felser, Dr. Bernd Roos | Handbuch | Rechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung | Bund-Verlag
Autor
Rechtsanwalt Felser hat sich u.a. auf das Betriebsverfassungsrecht spezialisiert. Er ist Autor des Handbuchs Felser/Roos, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung, erschienen im Bund-Verlag. Aufgrund seiner Erfahrung aus eigenen Betriebsratswahlen (er war bei drei Betriebsratswahlen Wahlvorstand) und als Berater und Vertreter zahlreicher Wahlvorstände bei der Betriebsratswahl (z.B. Kölner Verkehrsbetriebe AG, Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG u.v.m.) kennt er alle Fallstricke bei der Betriebsratswahl.
Er kann dabei auf seine Erfahrung aus der Vertretung zahlreicher Wahlvorstände bzw. Wahlanfechter in Wahlanfechtungsverfahren vor Arbeitgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht einsetzen. Außerdem schreibt er Fachbeiträge zum Thema Betriebsverfassungsrecht in der Fachzeitschrift für Betriebsratsmitglieder, der "Arbeitsrecht im Betrieb", kurz: AiB.
Er betreut eine Rechtsrubrik in der Beilage "AiB Plus und ist Sponsor der BR-News (BRExtra) von Arbeitsrecht.de. Auf den Sonderseiten von Arbeitsrecht.de zum Thema Betriebsratswahlen ist er für die betriebsverfassungsrechtlichen Texte verantwortlich.
Die Hans-Böckler-Stiftung empfiehlt unsere Internetseiten für die Betriebsratswahlen in dem Juni-Heft der Zeitschrift „Network“ 2005, Seite 11.
Verdi empfiehlt unsere Kanzlei in der Mitgliederzeitschrift “Ver.di bewegen” zum Titelthema “Hilfen für Betriebsräte” mit den Worten: “Bekannte Kanzlei, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.[4]”
Rechtsanwalt Felser ist in das IGBCE Sachverständigenverzeichnis aufgenommen und einer von wenigen Anwälten im Beraterpool des DGB [5]. Er war einer der ersten Rechtsanwälte, die als Empfehlung in das Anwaltsverzeichnis von Soliser [6] aufgenommen wurden.